Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick +++ Kinderkrankengeld auch bei geschlossenen Schulen und Kitas +++ Auch wenn Kindergarten oder Schule pandemiebedingt geschlossen bleiben oder wenn Kinder im Distanzunterricht beschult werden, haben gesetzlich versicherte Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld, auch wenn die Kinder gar nicht krank sind. Es wird für alle Kinder unter zwölf Jahren gezahlt und beträgt etwa 90 ProzentArtikel Lesen