Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick +++ Quarantäne-Entschädigung nur noch für Geimpfte +++ Bislang hat der Staat gezahlt, wenn Arbeitnehmer in Corona-bedingte Quarantäne mussten. Ab 1. November gilt eine Neuregelung, nach der nur noch Geimpften eine Quarantäne-Entschädigung zusteht. Ungeimpfte Arbeitnehmer müssen damit rechnen, dass sie im Fall einer angeordneten Quarantäne bei Verdienstausfällen keine Lohnfortzahlung mehr bekommen. Die ARAG ExpertenArtikel Lesen

München/Berlin (DAV). Tritt bei einem Erwachsenen eine Behinderung erst nach Vollendung des 25. Lebensjahrs auf, gibt es keinen Anspruch auf Kindergeld. Das gilt auch dann, wenn die Behinderung auf einem angeborenen Gendefekt beruht. Die 1968 geborene Frau leidet an einer Muskelerkrankung in Form der Myotonen Dystrophie Curschmann-Steinert. Die erblich bedingte Krankheit führt zu einer langsam fortschreitenden Abnahme der Muskelkraft. EsArtikel Lesen