Aktuell kann Kindergeld rückwirkend für vier Jahre beantragt werden. Das ist ein großer Vorteil für Eltern, die nicht wissen, ob sie bezugsberechtigt sind oder nicht. Nach einer Änderung des EStG verschlechtert sich die Situation für Eltern ab 2018 drastisch. Das Kindergeld kann dann nur mehr für sechs Monate – anstatt für vier Jahre – rückwirkend beantragt werden! Antragsfrist drastisch verkürztArtikel Lesen

ARAG Experten über staatliche Fördermaßnahmen für Familien mit Kindern Das Motto zum diesjährigen Weltkindertag am 20. September lautet „Kindern eine Stimme geben!“. Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland rufen unter diesem Motto dazu auf, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen. Trotzdem sind viele Familien mit Kinder in Deutschland von Armut bedroht. Um sie zu unterstützen, wurdenArtikel Lesen

ARAG Experten nennen die verschiedenen finanziellen Hilfen für Familien mit Kindern Vater Staat zahlt für ein neugeborenes Kind mindestens 18 Jahre lang Kindergeld – unter Umständen auch länger. Das Kindergeld ist nicht üppig, aber immerhin eine finanzielle Zuwendung, mit der die Eltern monatlich rechnen können. Es gibt aber noch eine ganze Reihe anderer staatlicher und steuerlicher Hilfen, die Eltern beiArtikel Lesen

München/Berlin (DAV). Die Zahlung von Kindergeld wird heiß diskutiert. Sollen Eltern, die in Deutschland arbeiten, das Kindergeld erhalten, auch wenn das Kind im EU-Ausland lebt? Auch das wird gerade erörtert. Da kommt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes gerade recht. Es entschied, dass das Kindergeld demjenigen zusteht, der das Kind betreut. Und zwar auch, wenn er im EU-Ausland lebt. Der BundesfinanzhofArtikel Lesen

Die Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. – informiert: 2017 dürfen Steuerzahler mit einer, wenn auch kleinen, Entlastung rechnen. So steigt der Grundfreibetrag im neuen Steuerjahr von 8.652 auf 8.820 Euro, für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Zudem wird, durch eine leichte Änderung bei den Einkommensteuer-Tarifen, der Effekt der sogenannten „kalten Progression“ etwas abgemildert. „Aufgrund der derzeit sehr niedrigen InflationArtikel Lesen

Ehegattensplitting/Kindergeld/Nebenwirkungen Keine Steuervorteile für „Wilde Ehen“ Wer in einer so genannten wilden Ehe lebt, also nicht verheiratet ist, hat schlechte Karten, wenn es um gewisse Steuervorteile geht. So haben nach Ausunft von ARAG Experten nur Ehegatten und eingetragene (gleichgeschlechtliche) Lebenspartnerschaften Anspruch auf Ehegattensplitting. Hierbei wird das gemeinsame Einkommen des Paares bei der Steuerberechnung halbiert. Der Steuersatz für diese gesplittete SummeArtikel Lesen

Die Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. – informiert: Ob als Azubi oder Student: Viele junge Menschen starten in diesen Wochen in eine Ausbildung. Viele sind dabei auf finanzielle Unterstützung durch ihre Eltern angewiesen. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr haben Eltern für ihre Kinder grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld oder entsprechende steuerliche Freibeträge. „Doch auch später können viele Eltern für ihrenArtikel Lesen

Lohn/Kindergeld/Besichtigungsgebühr Chef muss pünktlich zahlen ARAG Experten weisen Arbeitnehmer darauf hin, dass sie grundsätzlich ein Recht darauf haben, pünktlich ihren Lohn ausgezahlt zu bekommen. Zahlt der Chef zu spät, haben Arbeitnehmer theoretisch ab dem ersten Tag, den das Gehalt auf sich warten lässt, die Möglichkeit, Verzugszinsen von fünf Prozent geltend zu machen. Ab Juli 2016 kommt eine weitere Option dazu:Artikel Lesen

Logo Deutsches Kinderhilfswerk e.V. Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zusammen mit mehr als 30 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Kirchen in einem gemeinsamen Aufruf an die Politik, Armut und Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen wirksam zu bekämpfen. In ihrem Aufruf „Wir wollen eine Gesellschaft, der jedes Kind gleich viel wert ist!“ fordern die Unterzeichner eine eigenständigeArtikel Lesen

Straßburg/Berlin (DAV). Auch im Familienrecht kommt es immer wieder zu Fragen rund ums Kindergeld . Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem die Mutter nach Belgien gezogen war, aber weiterhin in Deutschland arbeitete. Die Frage war, von welchem Staat sie Kindergeld verlangen konnte, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Kindergeld am Wohnort oder Beschäftigungsort?Artikel Lesen

Neustadt/Berlin (DAV). Kindergeld gibt es für Kinder – allerdings nur bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums. Wer nach seiner Erstausbildung arbeitet und berufsbegleitend studiert, hat seit Januar 2012 keinen Anspruch mehr auf Kindergeld . Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hält die Regelung des Gesetzgebers für rechtmäßig. Über die Entscheidung des Gerichts vom 28. Januar 2014 (AZ: 5 K 2131/12)Artikel Lesen