München/Berlin (DAV). Beantragt ein Elternteil im EU-Ausland keine Familienleistungen, auf die er in Deutschland Anspruch hat, können diese nicht gezahlten Leistungen auf das deutsche Kindergeld angerechnet werden. Die Eltern zogen mit ihren Zwillingen in die Niederlande, wo der Mann eine angestellte Tätigkeit übernahm. Die Frau war nicht berufstätig. In Deutschland hatte die Familie Kindergeld bezogen. In den Niederlanden beantragte derArtikel Lesen