Gesetzesnovelle für alte Heizungsanlagen
Spar-Optionen nicht nur bei Austauschpflicht sup.- Viele Heizkessel aus der Zeit vor 1985 werden von der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in den Ruhestand geschickt. Zwar gelten für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Niedertemperatur- und Brennwertkessel Befreiungen von der Austauschpflicht, aber auch hier lohnt sich eine Sanierung: Die niedrigen Verbrauchswerte moderner Heizkessel sind nämlich für einen Großteil der Altgeräte,Artikel Lesen