ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Herausgabe von Name und Anschrift +++ Lädt ein Nutzer urheberrechtlich geschützte Filme auf Youtube hoch, muss die Videoplattform nur den Namen und die Anschrift des Users an den Auskunftsberechtigten herausgeben. Nach einem sechs Jahre andauernden Rechtsstreit hat laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof entschieden, dass weder die E-Mail-Adresse noch die IP-Adresse oder gar die TelefonnummerArtikel Lesen