Zulassungsfreiheit von Leichtkraftfahrzeugen vom Bund bestätigt
2021-07-02
Aixam Mopedautos Bereits seit 2016 dürfen Leichtkraftfahrzeuge der Kategorie L6e Europaweit nur noch nach neuen Umweltvorschriften gebaut und in Verkehr gebracht werden. Gemäß Beschluss des Bundesrates vom 18.09.2020 wurden der Gesetzestext entsprechend klargestellt. Mit der Veröffentlichung des neuen Bundesgesetzblattes ist es offiziell (Bundesgesetzblatt 2021 Teil 1 Nr. 38 vom 02. Juli 2021) Egal ob Diesel oder Elektro – alle L6e-FahrzeugeArtikel Lesen