Kein Vorbesitzer: Täuschung beim Motorradkauf Beim Verkauf eines gebrauchten Motorrads gibt es bei der Angabe der Zahl der Vorbesitzer keinen Raum für Missverständnisse: Damit ist die Zahl der Vorbesitzer gemeint, die das Kraftrad insgesamt hatte – und nicht nur die der deutschen Vorbesitzer. Darauf wies laut D.A.S. das Landgericht Karlsruhe hin – und erklärte die Anfechtung eines Kaufvertrages für wirksam.Artikel Lesen