ARAG Experten räumen mit allgemeinen Verkehrs-Irrtümern auf Musik, nur wenn sie laut ist? Damals war es ein Walkman (Anmerkung der ARAG Experten für die jüngere Generation: tragbares Kassettenabspielgerät), über den ein Radfahrer mit Kopfhörern Musik hörte und weshalb er ein Bußgeld in Höhe von 15 Deutsche Mark (DM) zahlen musste (Oberlandesgericht Köln, Az.: Ss 12/87 (Z)). Das war Ende derArtikel Lesen