R+V-Infocenter: Für Reklamation Kassenzettel aufbewahren (Bildquelle: Pixabay) Wiesbaden, 29. November 2023. Kunsthandwerk, Spielzeug oder Selbstgenähtes: Zum Jahresende locken die Weihnachtsmärkte mit zahlreichen Geschenkideen. Allerdings lassen sich die hier gekauften Waren in der Regel nicht umtauschen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Wer auf einem Weihnachtsmarkt etwas umtauschen möchte, ist auf die Kulanz der Verkäuferin oder des Verkäufers angewiesen.Artikel Lesen

R+V-Infocenter: Beweispflicht liegt bei Versicherten Wiesbaden, 11. August 2021. Wohnung durchwühlt, Laptop gestohlen, Schmuck weg: Wer nach einem Einbruch Kassenzettel und Fotos der gestohlenen Wertgegenstände vorlegen kann, kommt meist schneller an sein Geld, erläutert das Infocenter der R+V Versicherung. Rund 75.000 Mal haben Einbrecher im Corona-Jahr 2020 zugeschlagen – deutlich weniger als in den Jahren zuvor. Doch mit den geringenArtikel Lesen

R+V-Infocenter: Belege von Weihnachtsgeschenken kopieren oder einscannen – auch Kontoauszug als Kaufnachweis nutzbar Michael Rempel, Jurist beim Infocenter der R+V Versicherung Wiesbaden, 4. Dezember 2014. Ob Smartphone, Kaschmirpullover oder Kaffeemaschine: Wer seinen Lieben zu Weihnachten hochwertige Geschenke macht, hebt die Kassenzettel meistens auf. Geht etwas kaputt, können die Beschenkten die Ware auch noch Monate später reklamieren – zumindest wenn derArtikel Lesen