Persönlichkeitsrecht/Schlips/Kamelle/Tarifvertrag/Wildpinkeln Recht am eigenen Bild gilt nicht an Karneval Grundsätzlich benötigt man die Einwilligung des Abgelichteten, wenn man ihn fotografiert und dieses Foto dann veröffentlicht und verbreitet. Das so genannte „Recht am eigenen Bild“ (§22 S. 1 Kunsturhebergesetz) gehört zum Persönlichkeitsrecht eines Menschen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es einige Ausnahmen gibt. Eine davon ist vor allemArtikel Lesen