ARAG Verbrauchertipps
2020-12-21
Erbschaftssteuer / Rückforderung / Kellergeruch Steuerfrei in der geerbten Immobilie wohnen Wer eine Immobilie erbt und selbst darin wohnen möchte, muss auf deren Wert keine Erbschaftssteuer zahlen. Doch es gibt nach Auskunft der ARAG Experten einige Voraussetzungen dafür. So darf die Wohnfläche des geerbten Hauses beispielsweise nicht mehr als 200 Quadratmeter groß sein. Zudem muss der Erbe mindestens zehn JahreArtikel Lesen