VDMplus änderte Musikverlagsverträge schon 2013 Klaus Quirini Das Berliner Kammergericht urteilte, dass GEMA-Tantiemen der Musikverlage an Urheber zurückgezahlt werden sollen. Ist keine spezielle Vereinbarung in einem Musikverlagsvertrag zwischen Urheber und Musikverleger getroffen worden, darf die GEMA Tantiemen nur direkt an die Urheber überweisen. So lautet der Tenor dieses Urteils. Die VDMplus-Mitglieder haben aber bereits 2013 in Solidarität aller Berufsgruppen derArtikel Lesen