Jugendamt ordnet Unterbringung in Kinderheim an – Persönlichkeitsrecht des Kinds verletzt
(red/dpa). Die mehrmonatige Unterbringung eines Kinds in einem Kinderheim, weil die Eltern einen massiven Konflikt über das Sorgerecht haben, ist in der Regel nicht verhältnismäßig. Die Folgen eines Heimaufenthalts dürfen für das Kind nicht einschnei Der Junge lebte nach der Trennung der Eltern bei seiner Mutter und hatte regelmäßigen Umgang mit seinem Vater. Die Eltern stritten um das Sorgerecht. AlsArtikel Lesen