ARAG Experten informieren über die aktuellen Corona-Regeln zum Karneval Endlich: Nach zwei Jahren Abstinenz dürfen die Jecken wieder feiern. Zumindest in dafür ausgewiesenen Zonen und unter einigen Corona-bedingten Voraussetzungen. In manchen Städten finden sogar die traditionellen karnevalistischen Umzüge in eingeschränkter Form und unter strengen Auflagen statt. Wo was geht, wissen die ARAG Experten. Alaaf und Helau – Karneval im RheinlandArtikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile und Corona-Themen auf einen Blick +++ NRW: Kein Karneval wegen Corona +++ Nun ist es beschlossene Sache: Die kommende Karnevalssaison fällt Corona-bedingt sozusagen aus. Keine Rosenmontagszüge, keine Veedels-Umzüge, keine Straßenfeste, keine Prunksitzungen und Bälle. Jedwede gesellige Veranstaltung wird behördlich untersagt. Darauf verständigten sich kürzlich die Karnevalsverbände und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Typische Plätze, wie z. B. der HeumarktArtikel Lesen