Google Bewertungen (Bildquelle: @Pixabay) Einstweilige Verfügung gegen Google erlassen – Konzern muss 1-Sterne-Bewertung zügig löschen, von Daniel Sebastian, Rechtsanwalt IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Berlin Das Landgericht Köln (LG Köln) hat mit Beschluss vom 18.08.2020 zu dem Az. 28 O 279/20 geurteilt, dass der Internetkonzern Google schnell und effizient arbeiten muss. Die Beschwerde eines mit nur einem Stern bewerteten UnternehmensArtikel Lesen

(NL/7218036207) München, den 02.03.2016. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 1. März 2016 entschieden, dass das Ärztebewertungsportal jameda die Bewertungen seiner Mitglieder besser überprüfen muss. Geklagt hatte ein Zahnarzt, der von einem Patienten schlecht bewertet wurde. Dieser hatte dem Zahnarzt unter den Punkten Behandlung, Aufklärung und Vertrauensverhältnis jeweils die schlechteste Note 6 gegeben. Als Gesamtergebnis wurde die Durchschnittsnote 4,8 vergebenArtikel Lesen

Im Gesundheitsmarkt ist Empfehlungs-Marketing ein effektives Instrument zur Gewinnung genau passender Patienten: Ein begeisterter Patient teilt seine positiven Erfahrungen mit einer Praxis gerne im Internet und macht zahlreiche Interessenten auf die Praxis aufmerksam. Mit dem elektronischen Patienten-Informations-System e|pat|in® und kostenlosen Bewertungsportalen zeigt N3MO interessante und z.T. kostenlose Möglichkeiten auf, mit denen Mediziner im Internet Empfehlungen generieren, Multiplikatoren-Effekte auslösen und somitArtikel Lesen

Jubiläum: jameda feiert fünften Geburtstag München, 23.07.2012 – jameda, Deutschlands größte Arztempfehlung, feiert den fünften Geburtstag. Genau vor fünf Jahren am 23. Juli 2007 stellte das Gründer-Team die Seite http://www.jameda.de online. Heute zählt das Portal zu den Top drei Gesundheitsseiten und ist mit monatlich drei Millionen Arztsuchen mit Abstand die größte Arztempfehlung in Deutschland. Doch vor dem heutigen Erfolg standArtikel Lesen

München, 17.07.2012 – zum zweiten Mal prüft das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) Deutschlands Arztbewertungsportale – und zum zweiten Mal schneidet jameda (http://www.jameda.de) als bestes Portal ab. Deutschlands größte Arztempfehlung erfüllt 83,3 Prozent der ÄZQ-Kriterien. Diesen Wert erreicht unter allen Portalen, die einer Veröffentlichung ihres Gutachtens zugestimmt haben, neben jameda nur noch ein weiterer Anbieter. Grundlage desArtikel Lesen