ARAG Experten informieren über das Jahressteuergesetz Werden Immobilien vererbt, muss ihr Wert im Erb- oder Schenkungsfall seit 2023 unter Umständen neu berechnet werden. So sieht es das Jahressteuergesetz 2022 vor, das im Januar 2023 in Kraft getreten ist. Diese Berechnung geht zu Lasten der Erben bzw. Beschenkten – mit anderen Worten: Erben kann teurer werden, denn die Höhe der FreibeträgeArtikel Lesen

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 sieht eine Verschärfung des Zusätzlichkeitserfordernis für Zusatzleistungen, Gehaltsextras und Sachleistungen an Arbeitnehmende vor. Bislang regelt das Einkommensteuerrecht an unterschiedlichen Stellen, dass bestimmte Arbeitgeberleistungen steuerfrei oder begünstigend pauschal versteuert werden können, wenn sie „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden, die so genannte Zusätzlichkeitsvoraussetzung. Zusätzlichkeitserfordernis trotz Gehaltsumwandlung? Trotzdem wurde die Steuerbegünstigung immer wieder auch für FälleArtikel Lesen