2. Teil BSI-KRITIS-Verordnung beschlossen – weitere Versorger in der Pflicht Eine der KRITIS-Branchen ist das Gesundheitswesen Quelle. Fotolia ©upixa Kiel – Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nimmt künftig Versorgungsunternehmen für besonders gesellschaftsrelevante kritische Infrastrukturen (KRITIS) noch stärker in die Pflicht. Am 31. Mai beschloss die Bundesregierung den zweiten Teil der Rechtsverordnung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes. Weitere BranchenArtikel Lesen