Warum Arbeitgeber die Internetnutzung zu privaten Zwecken ausdrücklich regeln sollten
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Viele Arbeitgeber gestatten die Internetnutzung zu privaten Zwecken, ohne ausdrückliche Regeln hierfür zu vereinbaren. Das wirft in der Praxis eine Vielzahl von Problemen auf. Datenschutz bei gestatteter Privatnutzung hindert Arbeitsablauf: Wenn der Arbeitgeber zum Beispiel die Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse auch für private Zwecke gestattet, muss er den DatenschutzArtikel Lesen