Ostfildern, 21.03.2017 – Bis zu 75 Prozent aller Webseiten sind unzureichend gegen Hackerangriffe geschützt. Der Gesetzgeber schreibt Firmen durch das neue IT-Sicherheitsgesetz (§13 Abs. 7 TMG) mittlerweile vor, dass Maßnahmen nach dem Stand der Technik ergriffen werden müssen, um Datenmissbrauch zu unterbinden. Andernfalls drohen den Betreibern empfindliche Strafen. Zur Einhaltung der Anforderungen stellt NET WÄCHTER (netwaechter.de) eine neue IT-Sicherheitslösung bereit,Artikel Lesen