RA Dr. Oliver K.-F. Klug, AGAD-Hauptgeschäftsführer Das LAG Hamm hat mit Urteil vom 10.12.2013 (9 Sa 689/13) die Kündigung eines Arbeitnehmers, der in einem Interessenausgleich mit Namensliste genannt wurde, gleich aus mehreren Gründen für unwirksam erklärt. Für Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., zeigt diese Entscheidung besonders deutlich, welche Schwierigkeiten selbst beim AbschlussArtikel Lesen