Entleiher sollten jeden Monat alle SV-Zahlungen ihrer Personaldienstleister überprüfen, um ihre Subsidiärhaftung signifikant zu reduzieren München, 18.07.2012 – Subsidiärhaftung bedeutet für Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer beschäftigen, ein erhebliches finanzielles Risiko. Entleiher sollten sich deshalb jeden Monat von allen Krankenkassen bestätigen lassen, dass keine Beitragsrückstände bestehen. Ein aktuelles Urteil des LSG Sachsen unterstreicht, dass der Auftraggeber die notwendige Sorgfalt anwenden muss, umArtikel Lesen