Insolvenzverschleppung und Corona
Corona-Krise keine Entschuldigung für Insolvenzverschleppung stadtratte | PantherMedia Trotz Corona-Krise müssen Insolvenzanträge innerhalb von 3 Wochen nach Kenntnis von der Insolvenzreife eingereicht werden! Wer glaubt, dass er aufgrund der Pandemie bei Zahlungsschwierigkeiten davon befreit ist, irrt. Die Corona-Krise hat vielen Unternehmen schwer zugesetzt. Der Staat unterstützt mit einigen Maßnahmen und Ausnahmen, wie Kurzarbeitergeld, Darlehen und andere finanzielle Hilfen, die zwarArtikel Lesen