Aktuelle Corona-Themen auf einen Blick +++ Ab 23. August gilt die 3G-Regel +++ Wer jemanden im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim sowie in einer Einrichtung der Behindertenhilfe besuchen möchte, benötigt ab 23. August 2021 einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist oder einen Antigen-Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Oder er muss geimpft oder genesen sein. DieseArtikel Lesen