Heute schon trägt die Geschäftsleitung Verantwortung, die auf Basis geltender Gesetze eine persönliche Haftung mit sich bringt, sofern Sorgfaltspflichten verletzt sind. Mit der neuen EU-Richtlinie „NIS-2“ verbessert sich die Cybersicherheit, die Regelung erhöht aber auch die Risiken für Geschäftsführer wesentlicher und wichtiger Einrichtungen! Die Richtlinie wird innerhalb der nächsten Monate in deutsches Recht überführt, setzt aber heute schon Mindeststandards. DieArtikel Lesen