ARAG IT-Experten über den Schutz von Verbraucherdaten Das Zeitalter der Digitalisierung birgt viele Vorteile, aber auch Gefahren. So können beim Surfen im Internet oder bei E-Mails sensible Details wie die eigene Krankheitsgeschichte, Bankdaten oder sonstige private Informationen anderen zugänglich gemacht werden. Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist daher gesetzlich geregelt: Sobald persönliche Daten von Kunden und auch Mitarbeitern im SpielArtikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile und (Corona-)Themen auf einen Blick +++ Übernahme von Anwaltskosten bei Flugverspätung +++ Ist eine Fluggesellschaft verpflichtet, einen Fluggast wegen einer Flugverspätung zu entschädigen, muss sie laut ARAG Experten bei Verletzung der Informationspflichten zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts im vorgerichtlichen Verfahren tragen. Dabei verweisen sie auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach die Anwaltskosten nicht auf die Entschädigung angerechnet werdenArtikel Lesen

Aushangpflichtige Gesetze 2020 – Komfortabel mit Lochung und Kordel Kissing, 06. April 2020 – Für viele Gesetze gibt es eine Aushangpflicht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Gesetze seinen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen und damit über seine Rechte am Arbeitsplatz zu informieren. Das Fachbuch „Aushangpflichtige Gesetze 2020“ von WEKA MEDIA enthält eine Sammlung der wichtigsten Gesetze und Verordnungen mit RechtsstandArtikel Lesen

„Einmal Erzeugnis, immer Erzeugnis“ Bad Birnbach, 4. November 2015 – Im Zusammenhang mit der REACh-Verordnung (EG 1907/2006) hat der EuGH am 10.9.2015 ein weitreichendes Urteil getroffen: Gegenstand sind Erzeugnisse, die lt. REACh-Verordnung besoders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) enthalten. War bislang der Schwellenwert mit 0,1 Massenprozent (Art. 7, Abs 2 und Art. 33 REACh-VO) für das Enderzeugnis definiert, so gilt der abArtikel Lesen

Reiseveranstalter darf genaue Flugzeiten in Reisebestätigung weglassen Ein Reiseveranstalter darf auf der Reisebestätigung anstelle der exakten Abflug- und Rückflugzeiten auch vermerken „Flugzeiten stehen noch nicht fest“. Dies geht laut D.A.S. aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor. Sind bei Abschluss des Reisevertrages nur die Tage der Hin- und Rückreise vereinbart worden, muss der Veranstalter zu den Flugzeiten keine weiteren Angaben machen.Artikel Lesen