R+V-Infocenter: Unterlassene Hilfeleistung auch in Corona-Zeiten strafbar Wiesbaden, 29. Mai 2020. Im Notfall nicht wegschauen: Unterlassene Hilfeleistung ist auch in Corona-Zeiten strafbar. Wer Verletzten nach einem Unfall helfen will, kann jedoch kaum Abstand halten. Autofahrer sollten ihren Erste-Hilfe-Koffer deshalb um einen Mundschutz und Desinfektionsmittel ergänzen, rät das R+V-Infocenter. Niemand muss sich selbst gefährden Derzeit haben viele Menschen Angst vor AnsteckungArtikel Lesen