Der Aufwand für Unternehmen, die den sogenannten Spitzenausgleich beantragen möchten, ist deutlich gestiegen. Außerdem gilt es, die unterjährige Frist zum 31. Juli 2014 zu beachten. Darauf weist die ISPEX AG, führender Dienstleister für energiewirtschaftliche Beratung, aktuell hin. Bayreuth. Der Aufwand für Unternehmen, die den sogenannten Spitzenausgleich beantragen möchten, ist deutlich gestiegen. Außerdem gilt es, die unterjährige Frist zum 31. JuliArtikel Lesen