EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Die strengen Vorgaben verschärften die Kreditvergabe in vielen Fällen – der Schwerpunkt liegt auf einer eingehenden Kreditwürdigkeitsprüfung. Gesetzgeber will die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie entschärfen – AdvoAdvice Rechts Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (BGBl. I, S. 396) setzte der deutsche Gesetzgeber die europäischen Vorgaben Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher (ABl.Artikel Lesen