Der aktuelle Verbrauchertipp von gute-makler.de Auch wenn Immobilienmakler zur Ausübung ihres Geschäfts eine behördliche Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) benötigen – eine geschützte Berufsbezeichnung ist „Immobilienmakler“ nicht. Unter den schätzungsweise 35.000 Immobilienmaklern in Deutschland gibt es gute und weniger gute. „Anhand einer Reihe bewährter Kriterien lässt sich die Qualität eines Immobilienmaklers zuverlässig beurteilen“, weiß Henning Evers, Betreiber des Makler-EmpfehlungsportalsArtikel Lesen