Deutsche Volkstanzbewegung auf Kulturerbeliste in Deutschland
Das Expertenkomitee der deutschen UNESCO- Kommission hat entschieden: Die „Volkstanzbewegung in ihren regionalen Ausprägungen in Deutschland“ ist als immaterielles Kulturerbe in Deutschland anerkannt. Jung & Alt im Tanzvergnügen Seit ihrer Gründung hat es sich die Deutsche Gesellschaft für Volkstanz e.V. zur Aufgabe gemacht, den Erhalt der deutschen Volkstanzbewegung zu sichern und die Bedingungen für die Weitergabe unseres Kulturgutes zu fördern.Artikel Lesen