Grundsatzurteil für die Frage der Haftung bei rechtswidriger Internetnutzung (NL/2366923049) Der BGH hat in seinem Urteil vom 08. Januar 2014 entschieden, dass bei illegalem Filesharing der Anschlussinhaber nicht haftet, wenn das Filesharing durch andere Familienangehörige oder durch volljährige Kinder erfolgte. Im vorliegenden Fall klagten vier Plattenfirmen gegen den Anschlussinhaber auf die Zahlung der Abmahnkosten von ca. 3.500 Euro. Die AbmahnungArtikel Lesen