Risikominimierung durch ausgereiftes Berechtigungskonzept Offenbach, 17. Juni 2020 – Als Kritische Infrastrukturen (KRITIS) müssen Krankenhäuser die IT-Sicherheit besonders ernst nehmen und sich an vorgegebene Richtlinien wie die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und das IT-Sicherheitsgesetz halten. Ohne ein durchdachtes Berechtigungskonzept, das übersichtlich darstellt, wer wann auf welche Patientendaten zugreifen darf, entstehen jedoch schnell Sicherheitslücken. Um diese zu vermeiden und sensible Gesundheitsinformationen zuArtikel Lesen