Hamburg/Berlin, 23. Juli 2012 Seit dem 1. Juli müssen Informationsbroschüren für Geschlossene Fonds den Regeln des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) entsprechen, wenn sie von Banken vertrieben werden. Aber auch viele freie und unabhängige Vertriebe gehen seitdem lieber auf Nummer sicher und bieten ihren Kunden nur noch Fondsinformationen an, die auch für den Bankbetrieb zugelassen sind. Die [id] Immobilien in Deutschland AG legtArtikel Lesen