Förderung der Modernisierung weiterhin möglich sup.- Gute Nachrichten für verunsicherte Hausbesitzer: Das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht entgegen bisweilen anderslautender Meldungen kein Verbot von Ölheizungen vor. Sie dürfen auch künftig betrieben und modernisiert werden. Lediglich bei einer Neuinstallation ab dem Jahr 2025 ist auf die Bestimmungen zur zusätzlichen Integration erneuerbarer Energien in die Gebäudetechnik zuArtikel Lesen