Hundehalter haftet auch für Biss in Tierpension Wird die Inhaberin einer Tierpension von einem Hund gebissen, den sie betreut, haftet der Hundehalter für den Schaden. Dies erklärte nach Mitteilung der D.A.S. der Bundesgerichtshof. Die gesetzliche Tierhalterhaftung gilt auch dann, wenn jemand anderer gegen Bezahlung die mehrtägige Betreuung des Tieres übernimmt. BGH, Az. VI ZR 372/13 Hintergrundinformation: Die Tierhalterhaftung ist inArtikel Lesen