Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen nach der neuen HOAI 2021
2021-03-22
Am 01.01.2021 ist die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in Kraft getreten. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Gestaltung aller Architekten- und Ingenieurverträge. So gelten für Verträge, die ab Januar 2021 geschlossen werden, grundsätzlich keine verbindlichen Mindest- oder Höchstsätze mehr, sondern die Höhe und Berechnung der Planervergütung kann ohne Rücksicht auf die Vorgaben der HOAI frei vereinbart werden. DieArtikel Lesen