Leitlinie zur Komplementärmedizin in der Onkologie bescheinigt der Homöopathie Evidenz Eine neue Leitlinie bescheinigt der Homöopathie Evidenzlevel llb. Eine neue S3 Leitlinie mit dem Titel „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ ordnet die Homöopathie dem Evidenz-Level IIB zu. Was bedeutet dies konkret? Die Evidenzklasse IIb bescheinigt einem medizinischen Verfahren Evidenz aufgrund von mindestens einer gut angelegten, quasi-experimentellen Studie. InArtikel Lesen

Zwei Studien von Krankenkassen zur Homöopathie zeigen relevante Vorteile der Zusatzbehandlung Macht es einen Unterschied sich homöopathisch behandeln zu lassen? Macht Homöopathie den Unterschied? Studien der Securvita sowie der Techniker Krankenkasse gingen der Frage nach, ob es aus gesundheitsökonomischer Sicht für die Krankenkassen einen Unterschied macht, wenn sich Patienten homöopathisch behandeln lassen. Beide Studien kamen zu dem Ergebnis: Bei verschiedenenArtikel Lesen