TÜV Rheinland: Wenn Homeoffice zur Dauerlösung wird
Regelungen zum mobilen Arbeiten und zur Telearbeit / Die passende Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht / Weitere Informationen www.tuv.com/arbeitssicherheit Köln, 20. August 2021. 65 Prozent der Unternehmen in Deutschland wollen nach der Corona-Pandemie zumindest zum Teil flexible Arbeitsmodelle beibehalten, so das Ergebnis einer repräsentativen Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums. Derzeit gelten für Tätigkeiten im Homeoffice die in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und der zugehörigenArtikel Lesen