Regelungen zum mobilen Arbeiten und zur Telearbeit / Die passende Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht / Weitere Informationen www.tuv.com/arbeitssicherheit Köln, 20. August 2021. 65 Prozent der Unternehmen in Deutschland wollen nach der Corona-Pandemie zumindest zum Teil flexible Arbeitsmodelle beibehalten, so das Ergebnis einer repräsentativen Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums. Derzeit gelten für Tätigkeiten im Homeoffice die in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und der zugehörigenArtikel Lesen

Social Media Managerin Carlotta Stegemann hat ihr Homeoffice in ein Ferienhaus auf Mallorca verlegt. Das Bremer Unternehmen Traum-Ferienwohnungen reagiert auf die steigende Nachfrage von Mitarbeitern, die flexibel arbeiten wollen. Die 700 Quadratmeter große Bürofläche in der Bremer Überseestadt steht den Mitarbeitern auch nach der Corona-Virus-Situation weiterhin zur Verfügung, sie sind aber nicht verpflichtet, ins Büro zu kommen. Von nun anArtikel Lesen