Sigrid Britschgi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Am 22.01.2021 wurde aufgrund des § 18 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verkündet, die dem Ziel dient, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Wer sich davon erhofft hat, einen einklagbaren Anspruch auf Ausübung der Tätigkeit im Home-OfficeArtikel Lesen