Berlin, 27. September 2018 – Ab 1.10.2018 ist der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1137 betreffend der „Überwachung, Pflanzengesundheitskontrollen und zu ergreifende Maßnahmen bei Holzverpackungsmaterial“ für den Transport von Waren mit Ursprung in bestimmten Drittländern in Kraft. Hintergrund ist der Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse. Aufgrund dieses Beschlusses müssen Lieferungen aus China (inkl. Taiwan)Artikel Lesen

Holzverpackungen, die für den internationalen Warenverkehr bestimmt sind, unterliegen dem ISPM 15. Das Kürzel steht für „Internationaler Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen“ und betrifft ausschließlich Holzverpackungen aus Vollholz mit einer Dicke ab 6 Millimetern. Mittlerweile wurde dieser Standard, welcher die Ein- und Verschleppung von gefährlichen Schadorganismen verhindern soll, von fast 200 Staaten ratifiziert. Neben dem Schutz heimischer Wälder, wird durch denArtikel Lesen