Sigrid Britschgi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen mehrere parallel laufende Arbeitsverhältnisse vereinbart, so gelten die europarechtlichen Vorgaben zur höchstzulässigen Arbeitszeit und zur Ruhezeit nicht für jedes einzelne dieser Arbeitsverhältnisse getrennt sondern werden zusammen betrachtet und gerechnet. EuGH, Urteil vom 17.03.2021 – C 585/19 Leitsatz der Verfasserin Für fast 10% der Erwerbstätigen ist die Frage relevant, in welchemArtikel Lesen