ARAG Experten über die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Für Bauherren, die gerne handeln, kann der Bau der eigenen vier Wände künftig günstiger werden. Denn seit Anfang des Jahres dürfen Honorare für Architekten, die einen nicht unwesentlichen Teil der Baukosten ausmachen, frei verhandelt werden. Bisher galten die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) angegebenen Mindest- und Höchstsätze,Artikel Lesen

Am 01.01.2021 ist die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in Kraft getreten. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Gestaltung aller Architekten- und Ingenieurverträge. So gelten für Verträge, die ab Januar 2021 geschlossen werden, grundsätzlich keine verbindlichen Mindest- oder Höchstsätze mehr, sondern die Höhe und Berechnung der Planervergütung kann ohne Rücksicht auf die Vorgaben der HOAI frei vereinbart werden. DieArtikel Lesen

Was Sie jetzt wissen müssen für Ihre Honorarberechnungen, bei Vergabeverfahren und für die Gestaltung Ihrer Planerverträge, erfahren Sie in unserem Online-Seminar HOAI 2021 am 17.2. und 22.03. 2021. München, 21.01.2021 Für Verträge, die nach dem 01.01.2021 geschlossen werden, gilt nun die HOAI 2021. Das Honorarmanagement kann völlig neugestaltet werden – unter Berücksichtigung des neuen gesetzlichen, vertraglichen und honorarrechtlichen Rahmens. WelcheArtikel Lesen