(Bildquelle: Trillerpfeife iStock.com/wildpixel) Für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Unternehmen bleibt nicht mehr viel Zeit. Das Gesetz, das dem Schutz von Whistleblowern dient, ist bereits im Sommer in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Hinweisgebermeldestelle bis zum 17. Dezember 2023. Unternehmen des öffentlichen Sektors sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000Artikel Lesen

(Bildquelle: Trillerpfeife iStock.com/wildpixel) Zum Schutz von Whistleblowern in Deutschland ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Dieses verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Hinweisgebermeldestelle bis zum 17. Dezember 2023. Für Beschäftigungsgeber ab 250 Mitarbeitenden besteht die Pflicht bereits seit dem 2. Juli 2023. Auch für Beschäftigungsgeber mit weniger als 50 Beschäftigten kann sich die freiwillige Einrichtung einerArtikel Lesen

Mit dem Gesetzgebungsverfahren des Bundesjustizministeriums vom 13. April 2022 sind Unternehmen verpflichtet, Hinweisgebern einen besseren Schutz in Form einer Hinweisgeber Meldestelle zur Verfügung zu stellen. Arbeitgeber, die mehr als 250 Mitarbeiter haben, müssen diese Verpflichtung nach Inkrafttreten des Gesetzes eingehen. Unternehmer, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit. Viele Unternehmer können nun davon profitieren,Artikel Lesen