Rentenlücken werden unterschätzt – Betriebsrente effizienter als Barlohn Realistisch betrachtet, muss ein Beschäftigter, der sich entsprechend dem Durchschnitt an der geförderten Altersvorsorge beteiligt hat, mit weniger als 50 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens aus gesetzlicher plus Riesterrente rechnen. Der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung, der mit einem Versorgungsgrad im Jahr 2027 von mehr als 50 Prozent rechnet, ist viel zu optimistisch. Denn dasArtikel Lesen

Arbeitgeber müssen betriebliche Altersversorgungssysteme überdenken Trotz Widerstand aus Deutschland und anderen Mitgliedsländern ist heute die EU-Richtlinie über Mindeststandards für die Begründung und Wahrung von Betriebsrentenansprüchen in Kraft getreten. Die Richtlinie soll den grenzüberschreitenden Arbeitsplatzwechsel innerhalb der EU erleichtern. Die wichtigsten Punkte der so genannten Mobilitätsrichtlinie: Arbeitnehmern wird schon nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit ein unverfallbarer Versorgungsanspruch gewährt, das Mindestalter für dieArtikel Lesen