ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Volljährigkeit mit 18 Jahren Vor einem halben Jahrhundert, um genau zu sein am 22.3.1974, hat der Bundestag die Volljährigkeit mit 18 beschlossen. Vorher waren Jugendliche erst mit 21 Jahren „erwachsen“. Welche Rechte und Pflichten mit der Volljährigkeit einhergehen, was Jugendliche auf der Schwelle zum Erwachsenenalter wissen und berücksichtigen sollten, hat ARAG Experten Tobias Klingelhöfer zusammengefasst.Artikel Lesen