Wahl des Ehenamens: Nicht alles ist erlaubt! Ehepaare können sich bei der Eheschließung für einen künftigen Familiennamen entscheiden. Sie können dabei aber keinen beliebigen Namen wählen. Wie das Oberlandesgericht Naumburg nach Mitteilung der D.A.S. entschied, ist es unzulässig, einen Namen auszusuchen, der kein Geburtsname ist und auch nicht anderweitig zum Zeitpunkt der Namenswahl berechtigterweise benutzt wird. OLG Naumburg, Az. 2Artikel Lesen