Ehe und eingetragene Partnerschaft stehen in Zukunft allen offen
Wegweisendes Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Ehe gleichgeschlechtlicher Partiner Gleichgeschlechtliche Paare können in Österreich künftig heiraten, verschiedengeschlechtliche Paare eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4.12.2017 jene gesetzlichen Regelungen aufgehoben, die homosexuellen Paaren den Zugang zur Ehe bisher verwehren. Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31.12.2018 in KraftArtikel Lesen