Zahnärztliche Prophylaxe bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen verbessert Eine gute Vertrauensbasis erleichtert die zahnmedizinische Versorgung sehr (Bildquelle: Ralf Krenzin) Gesetzlich krankenversicherte Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen können zukünftig zusätzliche präventive Betreuung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte beanspruchen. Dazu gehören die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines Planes zur individuellen Mund- und Prothesenpflege, Aufklärung über Mundhygiene sowie die Entfernung harter Zahnbeläge.Artikel Lesen