Steuerberater Roland Franz Essen – Ob Kosten für Reinigung, Gärtner, Schornsteinfeger, Hausmeister oder Winterdienst: Haushaltsnahe Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist jedoch darauf hin, dass nur die Arbeitskosten abzugsfähig sind, Materialkosten vom Abzug ausgeschlossen sind und laufende Verbrauchskosten wie Strom, Wasser und GasArtikel Lesen